Grundkosten für Hundehalter beim Tierarzt
In 47 Prozent aller deutschen Haushalte werden Haustiere gehalten, wobei 21 Prozent aller Hausstände einen Hund zu den Familienmitgliedern zählen. Demnach leben deutschlandweit circa 10,7 Millionen Hunde in privater Haltung. Doch die Medaille hat auch eine Kehrseite. So landen jährlich schätzungsweise 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen. Ein entscheidender Grund für diesen Entschluss sind die entstehenden Kosten. Nicht selten werden diese vor der Anschaffung des Hundes deutlich unterschätzt. Denn im Allgemeinen ist nicht nur die Anschaffung an sich mit Geld verbunden, sondern ebenso die anschließende Haltung. Hier sind nicht nur Futterkosten und die notwendige Ausstattung zu berücksichtigen. Einen sehr relevanten Posten nimmt die tierärztliche Versorgung ein, die im Interesse des Hundes und auch in Bezug auf die gegenwärtige Gesetzeslage zwingend notwendig ist.
Tierarztkosten vor Anschaffung eines Hundes nicht unterschätzen
Wer sich für einen Hund als neues Familienmitglied entscheidet, sollte vorab genaustens kalkulieren, ob neben den regelmäßigen Unterhaltskosten auch die notwendigen Tierarztkosten abgedeckt sind. Auf der einen Seite sind in zeitlichen Abständen diverse Untersuchungen notwendig. Ferner stehen verschiedene Impfungen auf dem Plan, die zum Schutz des Tieres wahrgenommen werden sollten. Auch um Wurmkuren kommen aufmerksame Hundebesitzer nicht herum. Ferner sollten Hunde über einen Hunde Chip verfügen, der ihn lebenslang kennzeichnet. Abhängig vom Bundesland kann überdies eine Chippflicht für Hunde bestehen (https://www.ivh-online.de/der-verband/daten-fakten/anzahl-der-heimtiere-in-deutschland.html). Das Setzen des Chips erfolgt über den Tierarzt, sodass mit entsprechenden Tierarztkosten für den Hund gerechnet werden muss. Wie hoch die tatsächlichen Tierarztkosten für den Hund ausfallen, ist von der jeweiligen Praxis abhängig. Hier sei anzumerken, dass es eine einheitliche Gebührenordnung für Tierärzte gibt. Diese gibt einen Rahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor. Innerhalb dieses Rahmens dürfen sich die tierärztlichen Gebühren bewegen. Sie dürfen den Rahmen weder über- noch unterschreiten. Der Tierarzt selbst ist in der Gestaltung seiner Kosten innerhalb des Rahmens frei.
So viel fällt für Grundleistungen beim Tierarzt an
Bei der tierärztlichen Behandlung von Hunden gibt es diverse Grundleistungen, deren Kosten in der Gebührenordnung für Tierärzte festgeschrieben sind(https://www.santevet.de/artikel/got-ordnung-tierarzt). Zu solchen Grundleistungen zählen beispielsweise Beratungen oder Untersuchungen. Demnach fallen für eine Einzelfallberatung ohne Untersuchung Gebühren in Höhe von 7,04 EUR bis maximal 21,12 EUR an. Bei einer eingehenden Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt oder bei einer eingehenden Anamneseerhebung belaufen sich die Kosten auf 19,24 EUR bis maximal 57,72 EUR.
Bei den genannten Kosten sind noch keinerlei Untersuchungen berücksichtigt. Kommt es neben der Beratung zu einer Untersuchung, bewegen sich die Kosten für die tierärztliche Behandlung zwischen 13,47 EUR und 40,41 EUR. Sofern Folgeuntersuchungen im gleichen Behandlungsfall erforderlich sind, betragen die Gebühren nochmals zusätzlich 10,90 EUR bis maximal 32,70 EUR. In besonderen Fällen ist eine stationäre Unterbringung des Hundes – bedingt durch Erkrankung – notwendig. Ist dies der Fall, werden die Kosten pro Tag berechnet und betragen 16,03 EUR bis maximal 48,09 EUR. Die Aufwendungen für die erforderliche Behandlung und für das notwendige Futter sind hier jedoch noch nicht enthalten. Handelt es sich bei dem Hund um einen Intensivpatienten, der engmaschig überwacht werden muss, belaufen sich die Gebühren tagsüber auf 19,24 EUR bis 57,72 EUR und bei Nacht auf 38,48 EUR bis 115,44 EUR.
Weitere tierärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Hund
Die Anschaffung eines Hundes ist in der Regel mit verschiedenen notwendigen tierärztlichen Leistungen verbunden. Standardtypisch ist das einmalige Setzen eines Mikrochips, welcher der allgemeinen Kennzeichnung dient. Dieser Chip ist insofern wichtig, dass der Hund über den Chip jederzeit dem Halter zugeordnet werden kann, sofern dieser einmal wegläuft. In einigen Bundesländern ist das Chippen des Hundes verpflichtend. Darüber hinaus verlangen zahlreiche Hundehalterhaftpflichtversicherungen eine entsprechende Kennzeichnung. Gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte kostet die Implantation des Mikrochips einmalig zwischen 6,41 EUR und 19,23 EUR. Die Kosten für den Chip selbst belaufen sich nochmals, abhängig vom Hersteller, auf 30 bis 60 EUR. Zu den einmaligen Leistungen zählen ferner die Kosten für notwendige Impfungen des Hundes. Auch diese sollten relativ zeitnah erfolgen. Der Hundehalter erhält in diesem Zusammenhang einen Impfausweis, der gleichzeitig als Nachweis dient. Dabei wird eine Gebühr in Höhe von 3,85 EUR bis 11,55 EUR pro Bescheinigung erhoben. Der reine Impfstoff und das Injizieren sind mit einer weiteren Gebühr zu berechnen. Alles in allem kostet eine Impfung für den Hund circa 50 bis 70 EUR. Wobei dies natürlich auch von der Art des Impfstoffes abhängig ist. Kombiimpfstoffe sind in diesem Kontext kostenintensiver, zeitgleich aber auch umfassender.
Eine ebenfalls wichtige und regelmäßige Tierarztleistung ist das Entwurmen des Hundes. Die Wurmkur kann direkt durch den Tierarzt verabreicht werden. In den meisten Fällen erhalten die Hundehalter das notwendige Mittel jedoch mit nach Hause. Pro Tablette sollten Sie mit 3 bis 15 EUR kalkulieren. Empfehlenswert sind mindestens vier Wurmkuren pro Jahr. Bei einem entsprechenden Wurmbefall können auch weitere Behandlungen notwendig sein. Nicht zu unterschätzen ist ferner die Floh- und Zeckenbehandlung eines Hundes. Hier fallen erstmal Kosten für die Grundleistung der Untersuchung und Beratung an. Hinzu kommen jedoch auch die Kosten für das notwendige Medikament, die sehr unterschiedlich ausfallen können.
Puffer für Unvorhersehbares berücksichtigen
Neben diesen allgemeinen Kosten, die durch die tierärztliche Behandlung des geliebten Vierbeiners anfallen, können mitunter weitere Honorare fällen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Hund verletzt oder schwer erkrankt. Für solche Fälle sollte unbedingt ein Puffer vorhanden sein. Um nur ein paar Beispiele zu nennen, die unvorhergesehen auf einen Hundehalter zukommen können: die operative Behandlung einer Fraktur kann zwischen 192,42 EUR und 1.154,46 EUR kosten. Eine Operation am Meniskus wird mit Gebühren in Höhe von 224,47 EUR bis 673,41 EUR berechnet. Damit solche Kosten im Fall der Fälle kein tiefes Loch in die Haushaltskasse fressen, empfiehlt sich eine entsprechende Rücklage explizit für den Hund.
Überblick und Zusammenfassung: Grundkosten für Hundehalter beim Tierarzt
- Beratung im Einzelfall ohne Untersuchung: 7,04 EUR bis 21,12 EUR
- eingehende Beratung über das gewöhnliche Maß oder eingehende Anamnese: 19,24 EUR bis 57,72 EUR
- Allgemeine Untersuchung des Hundes inklusive Beratung: 13,47 EUR bis 40,41 EUR
- Folgeuntersuchung des Hundes mit Beratung: 10,90 EUR bis 32,70 EUR
- Stationäre Unterbringung ohne Behandlung und Futter pro Tag: 16,03 EUR bis 48,09 EUR
- stationäre Intensivbetreuung am Tag: 19,24 EUR bis 57,72 EUR
- stationäre Intensivbetreuung bei Nacht: 38,48 EUR bis 115,44 EUR
- Implantation eines Mikrochips: 6,41 EUR bis 19,23 EUR (Kosten für den Chip nicht enthalten)
- Impfbescheinigung: 3,85 EUR bis 11,55 EUR (Kosten für Impfung nicht enthalten)
- Wurmkur: 3 EUR bis 15 EUR
Quelle: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
Fazit: Tierarztkosten für einen Hund nicht unterschätzen
Wenn auch Sie darüber nachdenken, einen Hund in Ihrer Familie aufzunehmen, sollten Sie sich bereits vorab mit den anfallenden Tierarztkosten vertraut machen. Regelmäßige Tierarztbesuche sind zum Wohle des Hundes zwingend erforderlich. Darüber hinaus können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass weitere Kosten auf den Hundehalter zukommen. Es ist generell ratsam, ausreichend Rücklagen für etwaige Sonderfälle bereitzuhalten.
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